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Senden Sie uns Ihren Fall
Wir bearbeiten Ihren Fall weitestgehend auf elektronischem Wege. Melden Sie sich auf unserer Website an und geben Sie die Daten zum Tatvorwurf ein. Dazu noch schnell das Behördenschreiben und die benötigte Vollmacht hochladen und fertig.
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Wir überprüfen das für Sie
Die für uns tätigen Anwälte und unsere Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik führen basierend auf den vorliegenden Beweismitteln sowie den Daten zum Tatvorgang eine Vorprüfung durch. Sofort danach teilen wir Ihnen mit, ob ein Widerspruch des Tatvorwurfs Aussicht auf Erfolg hat.
Und jetzt?
Warten Sie ab, bis Ihnen die zuständige Behörde den konkreten Tatvorwurf schriftlich zugestellt hat (Anhörungsbogen/ Bußgeldbescheid). Dann können Sie entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Wir bieten Ihnen zwei Arten der Vorprüfung: Die Erfolgsprüfung und die Kurzbewertung. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Leistungen Sie im Rahmen der Vorprüfung erhalten.
Unsere Leistungen im Überblick
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