Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zu dichtes Auffahren oder eine rote Ampel überfahren: schnell kommt es im Straßenverkehr zu Bußgeldbescheiden. Es drohen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) oder im schlimmeren Fällen sogar Fahrverbote. Viele dieser Bescheide weisen jedoch inhaltliche oder formelle Fehler auf. Aus diesem Grunde sind sie anfechtbar.
Wir unterstützen die Betroffenen mit einer umfassenden juristischen und technischen Prüfung beim Einspruch gegen Bußgeldbescheide.
Fehleranfälligkeit der Bußgeldbescheide
Bußgeldbescheide sind ab Zustellung wirksam. Damit sind sie allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Es besteht Aussicht, das Wirksamwerden erfolgreich abzuwenden. Dies hängt damit zusammen, dass Bußgeldbescheide oftmals fehlerhaft sind. Diese Fehler können technischer oder formeller Natur sein.
Schätzungen zufolge treten in etwa einem Drittel aller Bußgeldverfahren gravierende Mängel auf. Die Daten stammen aus einer am 51. Verkehrsgerichtstag veröffentlichten Studie. Konkret erwiesen sich in einer Stichprobe von 15.000 Bußgeldbescheiden 25 Prozent als mangelhaft in der Beweisführung. Weitere 8 Prozent waren unzulässig.
Ursachen fehlerhafter Bußgeldbescheide
Die Gründe für das Auftreten von Fehlern in Bußgeldverfahren sind vielfältig. Ein großer Teil der aufgestellten Blitzer ist technisch nicht imstande, fehlerfreie Ergebnisse zu liefern. Diese Messfehler sind bereits einkalkuliert, weshalb ein Toleranzabzug vorgesehen ist. Zudem können die Geräte falsch aufgestellt sein. Auch dies führt zu unpräzisen Messergebnissen. Einige Blitzer werden nicht regelmäßig gewartet, was ebenso zu Messfehlern führt. In manchen Fällen fehlen Eichprotokolle oder die Protokolle sind abgelaufen. Ein weiterer nicht selten vorliegender Grund für Irrtümer liegt darin, dass nebeneinander fahrende Fahrzeuge verwechselt werden. Darüber hinaus wäre an dieser Stelle eine Vielzahl möglicher technischer Mängel in Bezug auf das jeweils verwendete Messverfahren zu nennen. Insbesondere bei mobilen Blitzern kann häufig nachgewiesen werden, dass das eingesetzte Messpersonal Bedienfehler gemacht hat oder nicht hinreichend geschult ist.
Weitere Fehlerursachen gehen über die technischen Schwächen und Bedienfehler der Blitzer hinaus. So sind zum Beispiel falsche oder irreführende Beschilderungen im Straßenverkehr anfechtbar. Zu den formellen Fehlern zählen vor allem versäumte Fristen seitens der Behörden.
Eine kritische Prüfung aller relevanten Parameter eines Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoßes ist deshalb dringend zu empfehlen.
Vorgehen bei fehlerhaften Bescheiden
Trotz der hohen Fehleranfälligkeit akzeptieren die meisten Betroffenen Bußgeldbescheide ohne eine weitere Prüfung. Das Resultat sind neben Bußgeldern oftmals Punkte im Fahreignungsregister, früher Verkehrszentralregister in Flensburg. Im schlimmsten Fall drohen Fahrverbote, die insbesondere für Berufskraftfahrer und berufliche Vielfahrer sehr problematisch, unter Umständen sogar existenzbedrohend sind. Gründe für die Akzeptanz der Bußgeldbescheide sind mangelndes Wissen der Betroffenen bezüglich der Möglichkeiten zur Abwehr der gegen sie erhobenen Tatvorwürfe oder die Befürchtung hohe Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen zu müssen. Grundsätzlich steht es jedem offen, innerhalb einer zweiwöchigen Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Wichtige Informationen zur Bewertung eines Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoßes liefert unser Bußgeldrechner.
Bußgeldrechner
Bußgeldrechner können nicht nur die Höhe des jeweils fälligen Bußgeldes berechnen, sondern auch weitere Konsequenzen aufzeigen. Sie können auch auf eventuell drohende Punkte in Flensburg oder auf ein drohendes Fahrverbot hinweisen.
Bei einer Tempoüberschreitung geben Sie die wichtigsten Eckdaten Ihres Verstoßes in unseren Online-Bußgeldrechner ein. Anschließend erhalten Sie mit einem Klick einen Überblick über mögliche Konsequenzen. Zu den Daten gehören in erster Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die gefahrene Geschwindigkeit. Weiterhin ist die Fahrzeugart wichtig (beispielsweise KFZ unter oder über 3,5 Tonnen). Ebenso ist der Tatort von Relevanz (innerorts oder außerorts). Sie können im Bußgeldrechner auch angeben, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht. Ebenso kann der Bußgeldrechner auf Wunsch einen Toleranzabzug berücksichtigen.
Bußgeldverfahren prüfen: juristische und technische Unterstützung
Sollten Sie von einem Bußgeldverfahren betroffen sein, unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Vorwürfe. Zu unseren Experten gehören Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht und Sachverständige für Verkehrsmesstechnik. Damit ist eine ganzheitliche juristische und technische Prüfung möglich. Diese koordinierte Zusammenarbeit von Anwalt und Gutachter erhöht Ihre Aussicht auf einen erfolgreichen Einspruch.
Für die umfassende Überprüfung eines Falles fordern unsere Anwälte zunächst den Einblick in die jeweilige Bußgeldakte bei den zuständigen Behörden an. Erst auf Basis der in der Bußgeldakte hinterlegten Beweismittel lässt sich dann der Bescheid beziehungsweise der Tatvorwurf auf formelle- und Verfahrensfehler prüfen. Zusätzlich untersuchen sachverständige Ingenieure die technischen Parameter der vorliegenden Beweismittel. Sie verfügen über das Fachwissen und die technische Ausstattung Messfehler und andere technische Schwächen im Bußgeldverfahren aufzudecken und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.