Handynutzung am Steuer – Radarwarner in Deutschland nicht zulässig

In Verkehrsrecht by HMS

Jeder Autofahrer weiß, dass die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer nicht gestattet ist. Zumindest nicht während des Fahrens, es sei denn, der Fahrer telefoniert über eine ordnungsgemäße Freisprecheinrichtung. Dennoch wird gegen dieses Verbot häufig verstoßen, was aktuelle Zahlen bestätigen. Am deutschen Verkehrsgerichtstag war dies eines der großen Themen, das von den Experten eingehend diskutiert wurde. Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang zu der seit Jahren steigenden Anzahl unerklärter Verkehrsunfälle.

Eines der Kernprobleme ist die Sichtweise der Kraftfahrer. Viele sehen in der Handynutzung am Steuer immer noch einen Kavaliersdelikt. Dem ist jedoch nicht so, denn wer von den Gesetzeshütern auf frischer Tat ertappt wird, muss nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro entrichten, sondern ebenfalls einen Punkt in dem Flensburger Fahreignungsregister dulden. Das Telefonieren am Steuer wird nämlich als Gefährdung des Verkehrsgeschehens eingestuft, was die Ahndung mit einem Punkt rechtfertigt.

Nicht nur die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer will gut überlegt sein, dasselbe gilt auch für zahlreiche andere Geräte. Hierzu zählen insbesondere Radarwarner, die auch heute noch relativ weit verbreitet sind. Diesbezüglich ist anzumerken, dass der eigentliche Kauf sowie auch der Besitz entsprechender Geräte gestattet sind. Anders sieht es hingegen beim aktiven Einsatz aus, d.h. sollte sich ein Radarwarner im Fahrzeug befinden und dieser aktiv sein, können die Gesetzeshüter ebenfalls ein Bußgeld verhängen. Dann werden sogar 75 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg kommt auch noch hinzu. Des Weiteren sind die Beamten dazu berechtigt, das Warngerät einzuziehen.

Die Hersteller entsprechender Geräte sind aber nicht untätig. Dementsprechend gibt es inzwischen auch Lösungen, die beispielsweise in Navigationsgeräte integriert sind. Einige Autofahrer greifen wiederum auf Apps zurück, die vor Radarfallen warnen sollen. Doch die ARD wies daraufhin, dass deren Nutzung auch untersagt ist und somit ebenfalls ein Bußgeld sowie ein Punkt drohen.

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