• Wir überprüfen das für Sie

    Die für uns tätigen Anwälte und Gutachter schauen sich Ihren Fall an. Dazu benötigen wir alle relevanten Daten zum Tatvorwurf. Diese sind dem Bescheid, den Sie nach dem Verkehrsverstoß von der zuständigen Behörde erhalten haben, zu entnehmen.

    Darüber hinaus fordert der von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwalt bei dieser Behörde die komplette Fallakte an.  Basierend auf den vorliegenden Beweismitteln führen die Experten für Verkehrsmesstechnik eine Erstprüfung beziehungsweise Kurzbewertung durch. Sobald das Ergebnis vorliegt erhalten Sie eine Handlungsempfehlung von uns. Das heißt, wir teilen Ihnen mit, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.