Inakzeptabler Messabstand bei Krad-Fahrer

In Aus unserer Praxis by HMS

Ein Krad-Fahrer wurde innerhalb Berlins mit einer Geschwindigkeit von 51 km/h (nach Toleranzabzug) bei zulässiger Geschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Es drohte eine Geldbuße von 80 € und 1 Punkt im FAER. Sachverständige und juristische Hilfe fand er bei blitzergutachten.de. Das messtechnische Gutachten, welches vom Anwalt des Betroffenen in das Verfahren eingeführt wurde, bemängelte eine mit 317 Metern zu große Messentfernung zwischen Messgerät und Fahrzeug. In Verbindung mit einem unfachmännisch durchgeführten Gerätetest war im Ergebnis eine zweifelsfreie Messwertzuordnung nicht mehr möglich. Da ein Krad über keinen guten Reflektor verfügt, besteht die Möglichkeit, dass der Messwert von einem Fahrzeug aus dem optischen Umfeld des Betroffenen gebildet wurde.

Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.