Bußgeldrechner
bei TempoüberschreitungBußgeldrechner: Tempo-, Abstands- oder Rotlichtverstoß?
Drohende Sanktionen vorab online ermitteln!
Sie sind zu schnell gefahren oder haben den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder haben eine rote Ampel überfahren. Für solche Verkehrsverstöße werden oftmals teure Denkzettel fällig. Unmittelbar nach dem „BIitzer“ kommt die Unsicherheit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Gibt es Punkte in Flensburg, droht vielleicht sogar ein mehrwöchiges Fahrverbot oder ist nur ein Verwarnungsgeld zu bezahlen? Fragen über Fragen kreisen in Ihren Gedanken und suchen nach einer Antwort. Hier kommt der Bußgeldrechner ins Spiel.
Mit dem Blitzerrechner können Sie in wenigen Sekunden das drohende Strafmaß berechnen und sich auf die Forderung der Bußgeldstelle einstellen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Vorteile ein Bußgeldrechner bietet, wie Sie Ihr Bußgeld berechnen können und was es im Zusammenhang mit Fahrverboten und Punkten in Flensburg zu beachten gibt.
Der Bußgeldrechner bewahrt Sie nicht vor Sanktionen infolge des gegen Sie erhobenen Tatvorwurfs, aber er schützt Sie davor, beim Erhalt des Bescheides sprichwörtlich aus allen Wolken zu fallen.
Bußgeldrechner / Blitzerrechner - was ist das?
Beim Bußgeldrechner handelt es sich um ein hilfreiches Tool zur Onlinebedienung. Sie kennen die Eingabemasken für Informationen bereits von Hotelbuchungen oder Energiepreisvergleichen. Ebenso einfach und sicher können Sie ein ausstehendes Bußgeld berechnen und gleichzeitig herausfinden, ob neben dem Bußgeld eine weitere Sanktion zu erwarten ist. Falls Sie beispielsweise zu schnell unterwegs waren und dabei geblitzt wurden hilft Ihnen der Bußgeldrechner dabei, die drohende Ahndung für diese Geschwindigkeitsübertretung einfach und schnell zu ermitteln. Sie gewinnen damit bereits vor dem Eintreffen des Bescheids wichtige Erkenntnisse über das zu erwartende Strafmaß und können schon erste Überlegungen anstellen wie Sie damit umgehen wollen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit den Blitzerrechner dazu zu verwenden, einen Bescheid zu prüfen und zu vergleichen, ob die Sanktionen in Ihrem Fall richtig oder zu hoch angesetzt wurden.
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß benötigt das Online Tool Informationen zu:
- der gefahrenen und zugelassenen Höchstgeschwindigkeit in km/h
- der Probezeit des Fahrers (in der Probezeit, nicht mehr in der Probezeit)
- dem "Tatort" (innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft)
- dem Fahrzeug
- und dem Abzug der Toleranz (gewünscht oder nicht gewünscht)
Ihr Name oder sonstige sensible Daten spielen im Bußgeldrechner keine Rolle und werden daher nicht erfragt. Den Blitzerrechner nutzen Sie anonym und somit ohne das Risiko, dass persönliche Daten ins Internet gelangen.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Sie mit der Nutzung des Bußgeldrechners in wenigen Sekunden Aufschluss darüber bekommen welche Konsequenzen Ihr Geschwindigkeitsübertritt oder ein anderer Verkehrsverstoß nach sich zieht.
Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit
Am 28. April 2020 ist die Änderung der StVO-Novelle in Kraft getreten. Aufgrund eines juristischen Formfehlers ist die Wirksamkeit dieser neuen Verordnung allerdings unklar und wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Am 16.04.21 haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Die umstrittene Verschärfung für Fahrverbote wurde entfernt, die Bußgelder aber teils verdoppelt. Das Inkrafttreten dieser Neuregelungen kann frühestens erfolgen, nachdem sich der Bundesrat am 17.09.21 mit dem Thema befasst hat. Der Bußgeldrechner wird dann umgehend entsprechend angepasst.
Bußgelder für Rotlichtverstöße
Grundsätzlich wird bei der Ahnung eines Rotlichtverstoßes zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel missachtet, die bis zu 1 Sekunde lang rot zeigte. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird härter sanktioniert, weil hier eine Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot zeigte.
Durch stationäre Blitzer oder Verkehrsüberwachung durch Polizeibeamte werden solche Rotlichtverstöße dokumentiert und zur Anzeige gebracht.
Bei einer Gefährdung anderer oder Verursachung eines Unfalls unter Missachtung des Rotlichts kommt es zu einer Erhöhung des Bußgelds.
In vielen Fällen wird zudem ein Fahrverbot ausgesprochen. Wer bei Rot über eine Ampel fährt, zahlt 90 Euro und bekommt 1 Punkt. Steht die Ampel bei Überquerung schon länger als eine Sekunde auf Rot, kostet es 200 Euro, 2 Punkte werden eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.
Wie und wann kann man Einspruch einlegen?
Zu schnell gefahren, Rotlicht missachtet oder Abstand nicht eingehalten - innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist nicht beachtet, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei einem Einspruch entscheidet ein Gericht, es sei denn, die Behörde gibt dem Einspruch statt oder der Beschuldigte zieht den Einspruch vorher zurück.
Rechtsfolgen von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die wichtigsten Rechtsfolgen bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind die Verwarnung, die Geldbuße und das Fahrverbot. Die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER), ist dagegen nur eine Rechtsfolge der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Verwarnung
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten folgt eine mündliche oder schriftliche Erteilung einer Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld zwischen 5 Euro und 55 Euro. Die Verwarnung mit Verwarnungsgeld wird auch von dazu ermächtigten Polizeibeamten an Ort und Stelle erhoben. Die Verwarnung wird wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit der Verwarnung sowie gegebenenfalls dem Verwarnungsgeld einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder binnen einer Woche zahlt. Üblicherweise erfolgt ein Verwarnungsgeldangebot durch die Bußgeldbehörde im schriftlichen Verfahren. Erklärt sich der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden, so wird das übliche Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei zusätzliche Kosten (Gebühren und Auslagen) entstehen.
Das Verwarnungsverfahren bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten hat den Zweck, eine gegenüber dem förmlichen Bußgeldverfahren erleichterte und vereinfachte Ahndung zu ermöglichen. Die Verwarnung stellt keine „Ahndung“ dar. Mit ihr soll lediglich ein wertungsfreier „Denkzettel“ erteilt werden.
Um eine möglichst einfache und gleichmäßige Behandlung dieser jährlich millionenfach angewandten Verfahrensweise zu gewährleisten, richtet sich die Erteilung einer Verwarnung im Regelfall nach der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassenen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) i.V.m. dem als Anlage zur Verordnung erlassenen Bußgeldkatalog (BKat).
Geldbuße
Kommt die Erteilung einer Verwarnung nicht in Betracht, weil der Verstoß nicht „geringfügig“ oder der Betroffene mit einer Verwarnung nicht einverstanden war oder aber das Verwarnungsgeld nicht oder nicht fristgemäß gezahlt wurde, so kann die zuständige Verwaltungsbehörde nach Abschluss der Ermittlungen eine Geldbuße gegen den Betroffenen verhängen. Zu diesem Zweck erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind primär die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht ein großes Bedürfnis dafür, die Geldbuße nach Art eines Taxsystems festzusetzen, um die zahlreichen Verfahren einfach und rasch zu bewältigen und gleichartige Verstöße gleich zu ahnden. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) erlassen, die als Anlage den Bußgeldkatalog (BKat) enthält. Dieser Katalog enthält für die Ordnungswidrigkeiten Regelsätze, die bei fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen festzusetzen sind.
Generelle Regelung zur Erhöhung des Bußgelds
Die Regelsätze erhöhen sich bei Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung nach der Tabelle 4 des Anhangs des Bußgeldkataloges.
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist, zu verdoppeln.
Fahrverbot
Wenn jemand unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, kann gegen ihn neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten angeordnet werden.
Folge eines Fahrverbotes ist, dass der Führerschein amtlich verwahrt wird und während der Dauer des Fahrverbotes von der an sich fortbestehenden Fahrerlaubnis kein Gebrauch gemacht werden darf. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein an den Betroffenen zurückgegeben, und er darf wieder ein Kraftfahrzeug führen. Im Gegensatz zur straf- oder verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis lässt das Fahrverbot den Bestand der Fahrerlaubnis also unberührt. Das Fahrverbot kann sich auf Kraftfahrzeuge jeder Art erstrecken oder sich auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art beschränken.
Bei beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen können Autofahrer den Zeitpunkt der Vollstreckung des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst bestimmen. Dieses Wahlrecht wird aber nur unter der Voraussetzung gewährt, dass gegen den Betroffenen nicht bereits in den zurückliegenden zwei Jahren ein Fahrverbot verhängt worden ist. Im Bußgeldbescheid befindet sich ein entsprechender Hinweis. Mit Abgabe des Führerscheins bei der Bußgeldbehörde wird dann der Lauf der Fahrverbotsfrist in Gang gesetzt.