Multanova VR-6F

In Radarmessgerät by HMS

Die Multanova VR 6F gibt es als Fahrzeugeinbau und als mobiles Stativgerät, sowie als Brückenradar. Im Gegensatz zu den vorgenannten Messgeräten wird hier mittels einer elektromagnetischen Welle die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeugs ermittelt.

Funktionsprinzip

Das Verkehrsradargerät Multanova 6F arbeitet nach dem Doppler-Prinzip, d.h. von einer Radarantenne wird hochfrequente Strahlung unter einem definierten Abstrahlwinkel (Messwinkel) mit bekannter Wellenlänge kontinuierlich ausgesandt und nach Reflexion von dieser wieder aufgefangen. Während die, von der Fahrbahn zum Gerät reflektierte Strahlung – wie bei allen ruhenden Objekten – ohne Frequenzänderung bleibt, ergibt sich bei einem sich bewegenden Fahrzeug auf Grund des Doppler-Effektes eine Frequenzänderung. Bei einem auf die Radarsonde zufahrenden Fahrzeug ist dies stets eine Frequenzerhöhung, bei einem sich von der Radarsonde entfernenden Fahrzeug ist dies stets eine Frequenzverringerung. Durch die Art der Frequenzänderung kann somit die Fahrtrichtung und durch den Betrag der Frequenzänderung die Geschwindigkeit eines erfassten Fahrzeuges festgestellt werden.Am Eindrucksvollsten lässt sich dies bei einem vorbeifahrenden Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn nachvollziehen, wobei die Veränderung des Signals durch die akustische Wahrnehmung direkt wahrzunehmen ist.

Messvorgang

Im Hinblick auf das Funktionsprinzip muss ein neben der Fahrbahn positioniertes Verkehrsradargerät die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeuges zwangsläufig über den Winkel (alpha) messen, in welchem der Radarstrahl relativ zur Fahrbahn einfällt. Beim Gerätetyp Multanova 6F ist dieser Winkel mit 22° vorgegeben.

Es ist somit nachvollziehbar, dass eine Messung nur dann korrekt erfolgt, wenn dieser Sollwinkel eingehalten wird. Bei einem kleineren Winkel zwischen Längsachse des gemessenen Fahrzeuges und dem Radarstrahl werden zu hohe, bei einem größeren zu niedrige Geschwindigkeiten angezeigt.

Zum Verständnis des Messvorgangs ist weiterhin wichtig, dass sich ein Messzyklus über die gesamte Durchfahrt des zu messenden Fahrzeuges erstreckt. D.h. ein Fahrzeug taucht in den Radarstrahl ein und liefert ab diesem Momentder Radarsonde bis zur Ausfahrt aus dem Radarstrahl ununterbrochen ein Dopplersignal.

Zur sicheren Erkennung des Fahrzeuges muss selbiges erst eine gewisse Strecke im Radarstrahl zurücklegen. Erst dann wird der eigentliche Messzyklus gestartet. Dabei wird zunächst die Fahrtrichtung des sich im Radarstrahl befindlichen Fahrzeuges detektiert. Entspricht die Fahrtrichtung der vorgewählten, gelangen nur noch Dopplersignale dieser Verkehrsrichtung zur Auswertung. Ist die Anlage für beide Verkehrsrichtungen eingestellt, bestimmt das erste, in den Radarstrahl eintauchende Fahrzeug die Messrichtung, Fahrzeuge der Gegenrichtung werden für die Dauer des laufenden Messzyklus nicht berücksichtigt.

Auf der Messstrecke werden Geschwindigkeitswerte ermittelt, die mindestens über eine Strecke von 25 cm konstant sein müssen. Dieser Wert wird am Bediengerät angezeigt. Wird innerhalb einer Strecke von 2 m kein Abschnitt konstanter Geschwindigkeit gemessen, wird die Messung annulliert und auf dem Bedienteil erscheint „—“.

Messwertprüfung

Wurde ein gültiger Messwert gefunden, erfolgt in der nächsten Phase eine Überprüfung des ermittelten Messwertes (Verifizierung). Abweichungen der Messwerte um mehr als 3% nach oben oder unten über eine Fahrstrecke von 1 m führen zum Abbruch der Verifizierung. Die Verifizierung kann zudem vorzeitig beendet werden durch:

Ausfahrt des gemessenen Fahrzeuges aus dem Radarstrahl
Anwesenheit eines weiteren Fahrzeuges im Messbereich
Dopplersignale abweichender Frequenzen,
wobei der letztgenannte Punkt in weiteren Zusammenhang mit der gegenständlichen Beweisfrage zu bringen ist.

War die Fahrstrecke von Anfang der Verifikation bis zu deren Abbruch größer als 3 m, findet im Fall einer Grenzwertüberschreitung eine Kameraauslösung statt. Die Einblendung der Messdaten erfolgt allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. War die Strecke kürzer als 3 m, wird die Messung annulliert, da sie nicht ausreichend verifiziert wurde. Auch bei Überschreitung des Geschwindigkeitsgrenzwertes findet in diesem Fall keine Kameraauslösung statt.
In der Kontrollphase der Messung wartet das Messgerät auf das Ende der Messung. Das unter normalen Bedingungen gewisse Gleichmäßigkeitsmerkmale aufweisende Dopplersignal sollte dann innerhalb einer Strecke von 2 m nach Beendigung der Verifikation abreißen, was zuverlässig auf die Ausfahrt des gemessenen Fahrzeuges hinweist. In diesem Fall kann der Messwert zweifelsfrei dem Fahrzeug zugeordnet werden. Erst dann werden die Messdaten in das Foto eingeblendet und der Film weitertransportiert.

Wird in der Kontrollphase dagegen eine Strecke konstanter Geschwindigkeit abweichend von dem vorab ermittelten Wert gefunden, wurde der Abbruch der Verifikation durch die Einfahrt eines weiteren Fahrzeuges oder durch Dopplerreflexion verursacht.

Eine Besonderheit liegt in der Erfassung des ankommenden Verkehrs, wie vorliegend. Hier erfolgt die Kameraauslösung sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wird. Die Kamera wird dadurch frühzeitig genug ausgelöst, um die Fahrzeugfront mit dem Kennzeichen fotografisch festzuhalten. Die Messdaten werden jedoch wiederum erst nach Abschluss der Messung und unter der Voraussetzung ihrer Gültigkeit in das Foto eingeblendet. Bestätigen Verifizierung und Kontrolle des Geschwindigkeitsmesswertes den Messwert nachträglich nicht, werden anstelle des Geschwindigkeitswertes Annullierungszeichen „—” im Foto eingeblendet.