ProViDa 2000

In Videomessverfahren by BlitzerGutachtenSchreibe einen Kommentar

Die ProViDa Verkehrsüberwachungsanlage (im weiteren “ProViDa” genannt) ist ein mobiles Verkehrsüberwachungssystem. Die Abkürzung ProViDa bedeutet Professional Video Data, wodurch bereits indiziert wird, dass Verkehrsverstöße mit ihren spezifischen Daten – insbesondere in Kombination mit einer Videoanlage – beweissicher festgehalten werden können.

Die ProViDa-Technik ermöglicht dem Benutzer die Wahl von verschiedenen Messmethoden für die Geschwindigkeitsüberwachung. Bei allen Messmethoden ist jedoch das Prinzip das Gleiche: Es werden mit dem Messfahrzeug eine Wegstrecke und die Zeit über diese Wegstrecke gemessen, die das zu messende Fahrzeug braucht, um diese Wegstrecke zu durchfahren. Aus den Messwerten für Weg und Zeit berechnet dann die ProViDa-Technik die Durchschnittsgeschwindigkeit des Tatfahrzeuges. Es handelt sich also immer um eine Weg – Zeit – Messung. In Kombination mit einer Videoanlage können die Daten zeitgleich mit der Anzeige in den Displays ebenfalls auf Band aufgezeichnet werden. Die Anlage ermöglicht auch die Auswertung/Anzeige von Zwischenmessungen.

Unterschied zu anderen Messystemen

Wie bereits dargelegt wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine gewisse Wegstrecke ermittelt, während bei der Radar-, Lichtschranken-, und Lasermessung eine Momentaufnahme der Geschwindigkeit gespeichert wird. Dennoch liegt den Messungen auch hier das physikalische Weg-Zeit-Gesetz zugrunde, wobei die beiden für die Messung relevanten Größen “Zeit [t]” und “Weg [s]” durch das Gerät im Messfahrzeug ermittelt werden. Aus diesen Größen wird am Ende der Messung vom Gerät nach der Formel v = s/t die Durchschnittsgeschwindigkeit [v] während der gesamten Messzeit ermittelt.

Der Weg (Messstrecke) wird über den im Messfahrzeug eingebauten Impulsgeber ermittelt, der die Radumdrehungen des Messwagens zählt. Grundlage dafür sind die Impulse, die der elektronische Digitaltachometer unter Umgehung des fahrzeugeigenen Tachos abgibt. Damit ist diese Messung von Letzterem unabhängig und wesentlich genauer.

Die Messzeit wird durch eine interne Digitaluhr ermittelt. Je nach Art der angewendeten Messmethode (s. U.) kann die Uhr manuell oder automatisch gestartet bzw. gestoppt werden.

Variante 1: Vierpunktmessung

Bei der Vierpunktmessung fährt das zu messende Fahrzeug vor dem Polizeifahrzeug. Der Messbeamte sucht sich einen markanten Wegpunkt (z. B. Lichtmast, Leitpfosten, Belagwechsel, Dehnungsfugen, Brücke etc.). Der Punkt muss klar erkennen lassen, wann das vorausfahrende KFZ diesen erreicht. Tagsüber wird z. B. auch der Schattenwurf eines Baumes oder einer Brücke auf das KFZ, nachts das plötzliche Hellwerden eines Autos im Straßenlaternenlicht ausgenutzt; in dem Moment, in dem sich die Helligkeit an einer bestimmten Stelle (z. B. Kofferraumdeckel) des zu messenden KFZ verändert, startet der Beamte die Zeitmessung. Erreicht das Polizeifahrzeug den Punkt, wird der Wegstreckenzähler aktiviert. Bei laufender Messung ist der Abstand zwischen beiden KFZ unerheblich und hat keinen Einfluss auf das Messergebnis! Bei Erreichen eines zweiten Messpunktes durch die beiden Wagen stoppt der Beamte den Zeitmesser und Wegstreckenzähler in gleicher Reihenfolge. Damit ist die Messung abgeschlossen. Sie kann gespeichert (um sofort neu zu messen) oder gleich ausgedruckt werden.

Variante 2: Überholmessung

Bei dieser Variante entfällt der erste Messpunkt. Durch die Synchrontaste am Gerät (s. o.) werden die Zeit- bzw. Wegmessungen in dem Moment gestartet, in dem das zu schnelle KFZ den Polizeiwagen überholt. Da dann die KFZ auf gleicher Höhe sind, dient dieser Punkt als Nullpunkt zur Messung beider Größen. Auch hier sind Veränderungen des Abstands nicht von Bedeutung. Am Ende der Messung wird wie bei Variante 1 verfahren. Diese Messmethode kommt in der Praxis jedoch selten vor.

Variante 3: Automatikmessung

Bei der Automatikmessung lässt sich eine beliebig lange Strecke in Metern vor der Messung einstellen. Nach dem Start der Messung durch eine der beiden Tasten wird die Strecke durchfahren, bei der die Zeitmessung erfolgt. Am Ende der Strecke stoppt das Gerät die Messung. Dadurch wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Polizeifahrzeuges ermittelt. Im Gegensatz zu den vorstehend besprochenen Methoden darf der Abstand zum Tatfahrzeug nicht kleiner sein als zu Beginn der Messung. Wird er größer, war das Tatfahrzeug schneller als das Messfahrzeug.

Variante 4: Messung mittels der Monitor-Standardanzeige bei konstantem Abstand

Durch die stete Einblendung der Eigengeschwindigkeit auf dem Monitor ist es möglich, bei konstantem Abstand zum vorausfahrenden KFZ dessen gefahrene Geschwindigkeit festzustellen. Dazu wird bei Beginn der Messung der Wegstreckenzähler des Messsystems gestartet und am Ende der Messung wieder gestoppt. Auf diese Weise wird die Messstrecke aufgezeichnet.

Trotz der Einfachheit dieser Methode wird sie selten durchgeführt, da bei ihr der Abstand zum vorausfahrenden KFZ genau eingehalten werden muss.

Variante 5: Messung aus dem stehenden Fahrzeug

Eine (Video-)Messung aus dem stehenden Polizeifahrzeug ist ebenfalls möglich, wird aber ebenfalls selten praktiziert. Voraussetzung dafür ist, dass die gesamte Messstrecke auf dem gespeicherten Videofilm zu sehen ist. Wird die Geschwindigkeit mit dieser Variante ermittelt, muss eine Strecke bekannter Länge (in Metern) festgelegt werden. Passiert ein KFZ den Anfangspunkt mit der Vorderfront, wird die Zeitmessung gestartet; passiert es den Endpunkt, wird sie gestoppt. Da die Streckenlänge bekannt ist, kann über die bereits angesprochene Beziehung v = s/t die Geschwindigkeit errechnet werden.Meist werden aber aus stehenden Videofahrzeugen andere Vergehen, wie z. B. falsches Überholen oder das unerlaubte Benutzen von (Bus-) Spuren aufgezeichnet.

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