Riegl FG21P

In Handlasermessgerät by HMS

Beim Geschwindigkeitsmessgerät RieglFG 21-P handelt es sich um ein Handlasermessgerät, bei welchem ein Impulsgenerator in periodischer Folge ein Halbleiterlasersystem ansteuert, wodurch für die Dauer der Messzeit eine Serie kurzer Infrarot-Lichtimpulse – gebündelt über die Sendeoptik – abgestrahlt wird.

Nach Auftreffen und Reflexion dieser Lichtimpulse an einem Zielobjekt gelangen die Signale zur Empfangsoptik des Messgerätes zurück und werden von dieser auf eine Fotodiode gelenkt, welche die Lichtimpulse in elektrische Empfangssignale umwandelt. Eine Auswerteeinrichtung misst das Zeitintervall zwischen Sende- und Empfangsimpulsen, wodurch über die Geschwindigkeit der Lichtimpulse die Entfernung zum gemessenen Objekt berechnet werden kann. Verändert sich im Verlauf der Messung die Entfernung zum Objekt, wird aus den gemessenen Entfernungen und den abgelaufenen Zeitintervallen die Geschwindigkeit des Objektes ermittelt. Es erfolgt somit keine einmalige sondern eine vielfache Geschwindigkeitsmessung, wobei die Messwertfolge strenge Gleichmäßigkeitskriterien (Regressionsgerade) erfüllen muss. Werden diese nicht eingehalten, wird die Messung annulliert.

Zulassung

Das Messgerät Riegl FG 21-P ist für Geschwindigkeitsmessungen zwischen 0 km/h und 250 km/h bei einer Messentfernung von 30 m bis 1.000 m zugelassen. Es darf frei aus der Hand, abgestützt aus der Hand, aufgelegt oder auf Stativ bei Umgebungstemperaturen zwischen –10°C und +50°C betrieben werden. Messungen aus dem Fahrzeug heraus, d.h. durch Fahrzeugscheiben sind ebenfalls zulässig. Geschwindigkeitsmessergebnisse im zufließenden Verkehr werden auf dem Display des Messgerätes mit einem Plus-Zeichen, Messergebnisse im abfließenden Verkehr mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet. Die Entfernungsmessung, d.h. das eingeblendete Entfernungsmessergebnis, entspricht dem Abstand zwischen Messgerät und gemessenen Objekt zum Zeitpunkt des Beginns des Messvorgangs.

Die Entfernungsmessung selbst ist nicht geeicht. Die Dauer einer Geschwindigkeitsmessung beträgt in der Regel 0,4 s, kann sich jedoch bis auf max. 1 s verlängern. Dabei werden bis zu 5000 Einzelmessungen durchgeführt.

Anvisieren

Das Anvisieren eines Ziels erfolgt mit Hilfe einer Zielmarke im Zielfernrohr des Messgerätes.

Das Zentrum der Zielmarke wird hierbei auf den am zu messenden Objekt auszuwählenden Visierpunkt ausgerichtet. In diesem Zusammenhang ist bei Lasergeschwindigkeitsmessgeräten bezogen auf die Messentfernung von besonderer Bedeutung, dass sich der Laserstrahl mit zunehmender Entfernung von der Sendeoptik kegelförmig aufweitet. Beim Messgerät Riegl FG 21-P beträgt der nominelle Wert des Messstrahldurchmessers entsprechend der werksseitigen Justierung 2 mrad, d.h. 0,2 m je 100 m Messentfernung, der zulässige Winkelbereich des Lasermessstrahls bezogen auf die Mitte der Zielmarke beträgt 3 mrad, d.h. 0,3 m je 100 m Messentfernung. Der sog. Zielerfassungsbereich, d.h. der mögliche messwirksame Bereich, beträgt dagegen 5 mrad, d.h. 0,5 m je 100 m Messentfernung. Neben der Zielmarke ist in der Visiereinrichtung des Riegl FG 21-P deshalb als weitere Hilfe der Zielerfassungsbereich in Form eines äußeren Kreisrings eingeblendet.

Test vor Messbeginn

Zur Sicherstellen, dass die Zieloptik und die Messoptik parallel zu einander auf den gleichen Punkt ausgerichtet sind und somit auch das anvisierte Fahrzeug tatsächlich gemessen wird, ist bei jedem Messbeginn ein Test der Visiereinrichtung durchzuführen.

Für den Visiertest ist das Messgerät auf einer festen Unterlage stabil aufzulegen oder auf einem stabilen Stativ zu montieren, die Auslösetaste zu drücken und die Zielmarke der Zieleinrichtung sowohl horizontal als auch vertikal über das Ziel zu führen. Beim Verschieben der Zielmarke über die Kanten des anvisierten Ziels in Richtung Zielmittelpunkt erhöht sich dann die Folge einer vom Messgerät erzeugten Tonfolge deutlich, so dass der Messgerätebediener durch Hin- und Zurückschwenken des Messgerätes anhand der gleichen Schnelligkeit der Tonfolge feststellen kann, ob die Kanten des Ziels gleichermaßen exakt erkannt werden. Ist dies der Fall, wurde der Visiertest erfolgreich durchgeführt.

Messung

Das Anvisieren eines zu messenden Objektes erfolgt mit Hilfe der Zielmarke in der Zieloptik des Messgerätes. Bei Pkw sollte das Kennzeichen, bei Frontmessungen von Krädern deren Scheinwerfer anvisiert werden. Bei Lkw oder Bussen kann auch auf Grund der nahezu senkrecht stehenden Flächen der Fahrzeugaufbau anvisiert werden. Bei Dunkelheit ist bei größerflächigen Fahrzeugen der Bereich zwischen den Scheinwerfern bzw. Rückleuchten anzuvisieren. Nebel, Regen oder Schneefall sowie verschmutzte (schlecht reflektierende) Kennzeichen führen nicht zu Messfehlern sondern zu einer Verminderung der Reichweite. Ggf. führen diese Messbedingungen dazu, dass keine Messung zu Stande kommt.

Demgegenüber ist untersagt, Seitenflächen von Fahrzeugen anzuvisieren, da dies zu einem Abgleiten des Laserstrahls mit dem Ergebnis eines falschen Messergebnisses führen kann. Vielmehr ist während des gesamten Messvorgangs (0,4 s bis 1,0 s) die Zielmarke soweit als möglich auf die gleiche Stelle am gemessenen Fahrzeug zu richten, und wenn notwendig die Zielmarke durch Mitziehen des Messgerätes auf diesem Punkt zu belassen. Darüber hinaus reichende Schwenkbewegungen während der Messung sind dagegen zu unterlassen, da diese mit einem Abgleiten des Laserstrahls verbunden sind.

Messfehler

Messfehler durch Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, wie sie bei Radarmessungen möglich sind, sind bei Lasermessungen auszuschließen.

Die Möglichkeit einer fehlerhaften Messung zu Ungunsten eines Betroffenen lässt sich somit auf eine falsche Messwertzuordnung beschränken, wobei bei Einhaltung der vorbeschriebenen Bedingungen bei einer Messung von Pkw bis zu einer Messentfernung bis 300 m die Zuordnungssicherheit des Messergebnisses gewährleistet ist. Ab 300 m Messentfernung geht jedoch auch bei mittigem Anvisieren ein Teil der messwirksamen Laserstrahlen am anvisierten Pkw vorbei, so dass die Zuordnungssicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn sich über den gesamten Messzeitraum kein anderes Fahrzeug innerhalb des Zielerfassungsbereiches befunden hat. Bei der Messung von Motorrädern wird die Zuordnungssicherheit aus demselben Grund bereits ab einer Messentfernung von 150 m kritisch.

Im Hinblick auf die vorstehenden Erfordernisse ist nachvollziehbar, dass das Messgerät nur von Personen eingesetzt werden darf, die von kompetentem Personal (z.B. dem Hersteller oder von einer Polizeischule) umfassend geschult wurden, d.h. in Funktion und Bedienung eingewiesen sowie mit den messtechnischen Eigenschaften des Gerätes und mit der Möglichkeit von Fehlmessungen bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung vertraut gemacht wurden.