Unzureichender Identitätsnachweis durch Foto

In Aus unserer Praxis by HMS

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren zu sein. Die OWi-Behörde verhängte eine Geldbuße von 80 € (1 Punkt im Fahreignungsregister). Der Betroffene wandte sich an blitzgergutachten.de.

Der beauftragte Anwalt legte Einspruch ein, der Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass aufgrund der mangelhaften Test-/ Kalibrierfotos die Funktionsfähigkeit des Messgeräts in Frage stehe. Zudem war die Fahrereigenschaft als Ergebnis nicht fachgerecht ausgerichteter Fotoeinrichtung nicht zweifelsfrei aufzuklären.

Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.