Fahranfänger werden bei Verstößen schwer bestraft

In Verkehrsrecht by HMS

Als Kraftfahrer sind Führerscheinneulinge bei der Teilnahme am Straßenverkehr einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das Bestehen der Führerscheinprüfung ist im Grunde nur ein erster Schritt, um sich in den kommenden Jahren zu einem guten Kraftfahrer zu entwickeln. In der Zwischenzeit gilt es Erfahrung zu sammeln. Doch viele junge Kraftfahrer sind sich dieser Tatsache nicht bewusst, da sie ihre Fähigkeiten gerne überschätzen.

Junge Verkehrsteilnehmer tun sich aufgrund der mangelnden Erfahrung schwerer damit, ihr Fahrzeug in schwierigen Situationen zu kontrollieren oder gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen. In Verbindung mit dem Überschätzen der eigenen Fähigkeiten wird es dann riskant und leider kommt es deshalb immer wieder zu schweren Unfällen.

Aus genau diesem Grund wird Führerscheinneulingen eine Probezeit auferlegt, d.h. während dieser Zeitspanne sollten sie sich besonders vorbildlich verhalten und sich daher im Idealfall überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Andernfalls kann es sein, dass ein rascher Entzug der Fahrerlaubnis droht und ein Aufbauseminar besucht werden muss.

Führerscheinneulinge sollten nicht zu schnell fahren

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann für Fahranfänger also schwerwiegende Folgen haben, wie ein konkreter Fall aus Wolfsburg zeigt hat.

Im besagten Fall ging es um einen 18-Jährigen, der eine satte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen hatte. Der junge Autofahrer hatte es sehr eilig und war im Stadtverkehr mit satten 101 km/h unterwegs und damit 51 Km/h zu schnell. Zu seinem persönlichen Unglück wurde der junge Kraftfahrer geblitzt und musste sich daher für sein Fehlverhalten verantworten. Aufgrund des beträchtlichen Unterschieds zwischen zulässiger und tatsächlicher Geschwindigkeit war eine wirksame Entkräftung des erhobenen Tatvorwurfs in diesem Fall nicht möglich. Wie die „Wolfsburger Allgemeine” berichtete, musste er als Strafe nicht nur zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von zwei Monaten sowie ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro tolerieren, denn ihm wurde zusätzlich auch die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar auferlegt.

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