Nach Geschwindigkeitskontrolle angehalten – besser keine Rechtfertigung abgeben

In Verkehrsrecht by HMS

Geschwindigkeitskontrollen werden auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt. Manchmal kommt es vor, dass Kraftfahrer unmittelbar angehalten werden. In solchen Situationen tendieren viele Personen dazu, das Geschehnis zu kommentieren und sich gegebenenfalls zu rechtfertigen – ganz in der Hoffnung, den Schaden noch abwenden oder zumindest sein Ausmaß verringern zu können.

Allerdings ist von solch einer Verhaltensweise abzuraten. Wer sich rechtfertigt, beispielsweise mit Verweis auf einen dringenden Termin, tut sich damit keinen Gefallen. Jegliche Anmerkung zum Vorfall kann in das Protokoll aufgenommen werden und später als Beweismittel dienen. Besser ist es daher, sich lieber nicht zu äußern und stattdessen nur den entscheidenden Pflichten nachzukommen, insbesondere der Vorlage der eigenen Papiere.

Gemachte Äußerungen, die im Protokoll landen, können zu einem späteren Zeitpunkt ein Problem darstellen – womöglich werden sie als Indiz für Vorsatz gewertet. Im Regelfall wird eine Fahrlässigkeitstat angenommen, bei einer Vorsatztat ist beispielsweise die Regelgeldbuße zu verdoppeln.

Hinweis: Sollten vor Ort Aussagen in das Protokoll aufgenommen werden, die man nicht getroffen hat, empfiehlt sich ein unmittelbarer Protest. Derartige Vorfälle können sich beispielsweise ereignen, wenn man sich nicht klar ausgedrückt hat und die Aussage vom Polizisten falsch verstanden wird. Damit es gar nicht erst so weit kommt, ist es umso sinnvoller, sich zum Geschehen überhaupt nicht äußern.