Mögliche Messfehler durch lange Kabel bei Leivtec XV3

In Messtechnik by HMS

Leivtec XV3-Messgeräte haben aufgrund eines zum Teil zu langen Verbindungskabels (länger als 3 Meter) zwischen Rechnereinheit und Bedien-/Funkempfänger keine gültige Zulassung und entsprechen demzufolge auch nicht den Eichgesetzen.

Der Messgerätehersteller hat allen Kunden (Polizei und Kommunen) mit Schreiben vom 27. Mai 2015 diesen Sachverhalt mitgeteilt und dazu aufgefordert, dem Hersteller die zu langen Kabel zwecks Anpassung zur Verfügung zu stellen.

Daraufhin hat das Innenministerium des Saarlandes die Zentrale Bußgeldbehörde angewiesen, alle Verfahren, die auf einer Messung mit dem Leivtec XV3 basieren, bis zur Umrüstung der entsprechenden Geräte, einzustellen. Die nicht zugelassenen Kabel für die drei saarländischen Geräte wurden am 22. Juni 2015 ausgetauscht.
Dies bedeutet, dass XV3-Messungen bis zur Umrüstung des Kabels mit einem nicht zulassungskonformen und nicht eichfähigen Messgerät durchgeführt wurden.
Die PTB geht davon aus, dass durch ein Verbindungskabel größer 3 Meter keine Messwertbeeinflussung gegeben ist. Von Seiten eines Sachverständigen ist hierzu anzumerken, dass die Forderung nach einer Kabellänge kleiner 3 Meter aus der EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) -Einstrahlfestigkeit resultiert. Kabel, die länger sind, können als Antenne wirken und Störungen in das Gerät einleiten. Sind einmal Störungen im Gerät aufgetreten, hilft auch die beste Abschirmung nicht mehr.

Insoweit ist zu empfehlen bei einem mit dem Messgerät Leivtec XV3 festgestellten Geschwindigkeitsverstoß die Zulassungs-Konformität zu überprüfen.