Videobrückenmessung mit VKS 3.0 – Verwarnungsgeld statt Punkt im FAER!

In Aus unserer Praxis, Messtechnik by BlitzerGutachten

In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Geschwindigkeitsmessung mit dem VKS 3.0 Messsystem. Der Tatvorwurf hätte 1 Punkt im FAER zur Folge gehabt.

Die Fallprüfung durch unsere Gutachter für Verkehrsmesstechnik führt zusammengefasst zu folgenden Feststellungen:

Dem Betroffenen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten zu haben. Die festgestellte Geschwindigkeit beträgt nach Toleranzabzug 101 km/h.

Die Videoanalyse konnte unter Berücksichtigung des Toleranzabzugs Geschwindigkeiten in einem Bereich von abgerundet 100 bis 101 km/h berechnen.

Betrachtet man die möglichen  Ungenauigkeiten bei der Positionierung des Betroffenenfahrzeuges auf den jeweiligen Referenzpunkten bei einer Bildwiederholfrequenz von nur 25 Einzelbildern in der Sekunde ergibt sich ein Spektrum der Geschwindigkeit des Betroffenenfahrzeuges von 97 bis 103 km/h inclusive Toleranzabzug.

Aus technischer Sicht ist zudem das fehlende Referenzvideo zu bemängeln. Durch das fehlende Referenzvideo und die Videosequenz zur Messung des Betroffenen in geringer Bildauflösung ist eine Prüfung der Einhaltung der Mindestaufstellhöhe und das Einhalten der Auswertevorgaben des Herstellers nicht möglich. Auch fehlt das Vermessungsprotokoll der Messstelle mit Angabe der Entfernungen zwischen den Pass- und Kontrollpunkten.

Für eine exaktere gutachterliche Überprüfung ist es erforderlich, dass die Videosequenz im Original-Dateiformat bzw. im unkomprimierten DV-Codec, interlaced, mit 720×576 px zur Verfügung gestellt wird.

Die Sache wurde vor dem AG Jena verhandelt. Das Gutachten von uns wurde dem Gericht unter Verweis auf die Rüge der Aktenunvollständigkeit vorgelegt. Der Anwalt des Betroffenen trug im Verfahren den Zusammenhang vor, dass auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h in Betracht kommt. Das Gericht nahm abschließend einen Geschwindigkeitsverstoß von 20 km/h an und senkte die Geldbuße auf 55 € ab. Eine Eintragung im FAER konnte mit unserer Hilfe erfolgreich abgewehrt werden.