Messung mit Video-Fahrzeug Provida 2000 Modular fehlerhaft – Fahrverbot abgewendet!

In Aus unserer Praxis, Messtechnik by BlitzerGutachten

Bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit geht es um eine Geschwindigkeits- und eine Abstandsmessung mit einem Provida 2000 Modular (Nachfahrt). Der Tatvorwurf hätte, wenn hier nicht Fehler erkannt worden wären, 2 Punkte im FAER und ein Fahrverbot von 1 Monat zur Folge gehabt.
Die Fallprüfung durch unsere Gutachter für Verkehrsmesstechnik führt zusammengefasst zu folgenden Feststellungen:

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten zu haben. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 149 km/h.

Im Messfilm konnte jedoch nachvollzogen werden, dass an der Stelle, an der die angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgefallen sein sollte, noch keine Tempobegrenzung gegeben war.

Damit war der Vorwurf unberechtigt. Ein neuer Bussgeldbescheid konnte nicht „nachgeschoben“ werden, da ein berechtigter (geringerer) Tatvorwurf inzwischen verjährt gewesen wäre.

Laut Mitteilung des in diesem Fall tätigen Rechtsanwalts Peter Münch (www.rechtsanwaltmuench.de) wurde das Verfahren, soweit es den Geschwindigkeitsvorwurf betraf, nicht weiter verfolgt, so dass das ursprünglich angedrohte Fahrverbot vermieden werden konnte und nur 1 Punkt im FAER eingetragen wurde.