Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 – Verfahren eingestellt!

In Aus unserer Praxis, Messtechnik by BlitzerGutachten

Bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit geht es um eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessverfahren LEIVTEC XV3. Der Tatvorwurf hätte 1 Punkt im FAER zur Folge gehabt.
Die Fallprüfung durch unsere Gutachter für Verkehrsmesstechnik führt zusammengefasst zu folgenden Feststellungen:

Dem Betroffenen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten zu haben. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 55 km/h.

Im Messprotokoll ergeben sich fehlende Angaben bezüglich der USB-Schnittstelle am Messgerät sowie dem Öffnungszustand des Gerätekoffers, sodass nicht nachvollziehbar ist, ob das Messsystem entsprechend der Herstelleranweisungen in Betrieb genommen wurde. Die Einhaltung der in der Bauartzulassung definierten Kabellängen ist ebenfalls nicht nachvollziehbar dargelegt. Ausweislich des Messprotokolls wurde der Messung eine falsche Fassung der Gebrauchsanweisung zugrunde gelegt.

Das Messfoto erfüllt die Auswertevorgaben des Herstellers. Im vorliegenden Messung-Ende-Foto ist das Betroffenenfahrzeug als einziges Fahrzeug im Auswerterahmen im zufließenden Verkehr abgebildet. Die Ecken des Auswerterahmens stimmen mit den Messfeldmarkern überein. Aufgrund der Einhaltung der Auswertevorgaben entfällt die Vorlagepflicht des Messung-Start-Fotos.

Laut Mitteilung des in diesem Fall tätigen Rechtsanwalts wurde das Verfahren nicht zuletzt wegen der im Rahmen der verkehrsmesstechnischen Begutachtung festgestellten Mängel von der Zentralen Bußgeldbehörde für das Saarland, 66386 St. Ingbert gemäß § 47 Abs. 1 S.2 OWiG eingestellt.