Rotlichtmessung mit PoliScan-FM1 – Verfahren eingestellt!

In Aus unserer Praxis, Messtechnik by BlitzerGutachten

Dem Fahrzeugführer wurde ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, der ein Fahrverbot zur Folge gehabt hätte.

Unsere Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik haben im Rahmen der intensiven Prüfung dieses Tatvorwurfs zusammengefasst folgendes festgestellt:

Dem Betroffenen wird ein Rotlichtverstoß in Höhe von 3,1 s vorgeworfen. Die Rotzeitmessung erfolgte mit einem Vitronic PoliScan-FM1-Messsystem, die entsprechende Bilddokumentation liegt als digitale Falldatei zur Bewertung vor. Die Auswertevorschriften des Herstellers werden durch die Fotos erfüllt.

Formell ist zu beanstanden, dass weder das Mess-/Standortprotokoll noch das Erstinbetriebnahme-Protokoll zur technischen Bewertung vorliegen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Aufstellbedingungen des Herstellers sind demzufolge nicht nachvollziehbar dokumentiert.

Weiterhin ist die fachgerechte Ausbildung des Messpersonals durch die Ordnungsbehörde für das PoliScan-FM1-Messsystem mit Rotlichtüberwachung nachzuweisen.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen fehlen die formellen Voraussetzungen, die Messung und das Messergebnis im Sinne eines standardisierten Messverfahrens zu belegen. Anzeichen auf einen nicht bestimmungsgemäßen Messeinsatz ergeben sich jedoch keine.

Nach Vorlage unserer gutachtlichen Stellungnahme durch den zuständigen Rechtsanwalt wurde das Verfahren beim AG Tiergarten gem. § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.